Unsere Arbeit als Lichtplaners bei der Planung und Erstellung eines Gebäudes orientiert sich an den
               
8 Leistungsphasen der Architektenplanung und der übrigen beteiligten Ingenieure:
Leistungsphase 1
Zu Beginn des Projektes werden auf der Grundlage der Architektenplanung und der geplanten Nutzung die Anforderungen an die Beleuchtung ermittelt. Dies entspricht der Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung.
Leistungsphase 2
Nach einer Durchsicht der Architektenplanung und den architektonischen Grundstrukturen und Nutzungsanforderungen werden mit den Architekten und Bauherren im Rahmen der Leistungsphase 2 Vorplanung verschiedene Lichtkonzepte skizziert und kostenmäßig bewertet.
Leistungsphase 3
In der Leistungsphase 3 Entwurfsplanungwird der gewählte Lösungsansatz aus dem Vorentwurf so weiterentwickelt, dass eine abgeschlossene Entwurfsplanung erarbeitet wird. Sowohl in der Vorentwurfs- als auch in der Entwurfsplanung stehen die Ziele eines durchgängigen Lichtkonzept der Architektur und das passende Beleuchtungskonzept für die Nutzung im Mittelpunkt.
Die Entwurfsplanung umfasst Abstimmungen mit beteiligten technischen Gewerken. Leuchten, Leuchtenkonstruktionen werden vorausgewählt und deren Wirkung für Raum und Nutzung veranschaulicht und diskutiert. Alle Werte für die Entwurfsplanung der Planungsbeteiligen, insbesondere des Elektroingenieurs, werden erarbeitet und ausgetauscht. Es erfolgt sowohl eine überprüfung der Kosten als auch eine kostenmäßige Bewertung des Wartungsaufwandes.
Leistungsphase 4
In der Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung der Architektenplanung werden notwendige fachspezifische Angaben für die Genehmigungsplanung der Architekten erarbeitet. Dazu gehören z.B. Angaben auf der Grundlage der ENEV.
Leistungsphase 5
Im Rahmen der Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wird der Entwurf bis zur Ausführungsreife im Detail durchgearbeitet. Dazu gehören folgende Unterlagen: Ausführungspläne M 1/50, Detailzeichnungen zum Leuchteneinbau und Definition der Schnittstellen zu den angrenzenden Gewerken, Leuchtenkatalog, Pflichtenheft Lichtsteuerung.
In Abhängigkeit zur Aufgabenstellung und dem Angebot des Marktes kann dazu auch die Entwicklung von neuen Leuchten oder die Anfertigung von Sonderkonstruktionen gehören.
Leistungsphase 6
In der Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe werden die Unterlagen (Leistungsbeschreibung und Anlagen) erstellt, um die geplante Leistung zur Ausführung am Markt abzufragen. Die Leistungen der Lichtplanung gehören in der Regel zum Gewerk Elektroinstallation. Projektabhängig kann die geplante Beleuchtung separat ausgeschrieben oder in Kombination mit der Ausschreibung Elektroinstallation erfolgen. Der Vorteil einer getrennten Ausschreibung ist, dass es speziell auf Beleuchtung spezialisierte Elektroinstallationsunternehmen gibt und diese so gezielt gesucht und gefiltert werden können. Der Nachteil an einer solchen getrennten Ausschreibung ist zum Beispiel, dass die Ausführung der elektrotechnischen Installlation im Gebäude dann von zwei unterschiedlichen ausführenden Firmen erfolgen.
Leistungsphase 7
In der Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe werden die eingegangenen Angebote von uns ausgewertet und der Auftraggeber bekommt eine Empfehlung zur Vergabe.
Leistungsphase 8
In der Leistungsphase 8 Bauüberwachung übernehmen wir während der Ausführung / Umsetzung der Planung für das Bauvorhaben die Fachbauleitung für das Gewerk Beleuchtung (Variante A) oder erbringen diesbezüglich eine reduzierte Leistung in Form einer baubegleitende Beratung (Variante B):
Variante A:
Bei einer vollumfänglichen Fachbauleitung koordinieren wir die ausführende Firma in Abstimmung mit den übrigen Verantwortlichen für die Bauleitung. Wir kontrollieren und überprüfen die ausgeführte Leistung regelmäßig auf Mängel und zeigen diese zur Beseitigung an. Zur Fachbauleitung gehört die regelmäßige Kontrolle der Kosten und die Prüfung von Rechnungen vor der Freigabe. Die Leistung schließt mit der förmlichen Abnahme und die Kontrolle der Beseitigung der dabei festgestellten Leistung ab. Als besondere fachbspezifische Leistungen fallen im Zuge der Leistungsphase 8 zum Beispiel auch die Prüfung von Fertigungszeichnung bei Sonderkonstruktion und die Prüfung von Montagezeichnungen der ausführenden Firma an.
Variante B:
Eine baubegleitende Beratung umfasst ausschließlich die Leistungen, die eine unbedingte Mitwirkung des Lichtplaners während der Ausführung erfordert. Dazu gehört vor allem eine nochmalige sorgfältige Einweisung des Elektrikers vor der Umsetzung und die Prüfung der ausgeführten Leistung des Elektrikers in regelmäßigen Abständen. Denn falsch ausgeführte Inhalte der Lichtplanung werden trotz sorgfältiger Planung und Ausschreibung von einem Laien nicht immer oder zu spät erkannt.
Wir beraten zu allen Fragen rund um das Thema Licht.
Diese Beratungsleistungen werden üblicherweise von folgenden Personengruppen beansprucht:
Architekten
Elektroplaner
Bauherren, Unternehmer, Behörden
Beispiele:
Es gibt Bauvorhaben, die zwar intensiv geplant sind, der Part Beleuchtung wurde bis dato jedoch stiefmütterlich behandelt und als allgemeiner, technischer Teil der Elektroplanung behandelt. Diese bloße technische Betrachtung des Thema Lichtes löst bei den Architekten und Bauherren Unzufriedenheit aus. Nun soll doch noch ein Beleuchtungskonzept für Teilbereiche z.B. öffentliche Bereiche entwickelt werden. Wie sehen zum Beispiel auch alternative Konzepte aus und mit welchem Aufwand und Kosten sind diese verbunden?
Der Leuchtenmarkt ist in den vergangenen 30 Jahren enorm gewachsen. Neue Techniken verändern den Markt und das Marktangebot umfassend. Und mit den Möglichkeiten und Methoden der Lichtsteuerung können ganz neue und individuelle Ziele zu Lichtszenarien, Tageslichtabhängigkeit, Energiemanagement verfolgt und definiert werden. Hierzu können im Laufe eines Projektes spezifische Fragen auftauchen, bei denen wir Sie gerne unterstützen: z.B. auch : . . . . Im Rahmen eines Projektes wurden bereits Leuchten vorausgewählt. Die Architekten möchten sich dazu gerne über Alternativen informieren. Was bietet der Markt? Wie ist der Stand der Technik?
Die Beleuchtung in einem Gebäude ist veraltet und/oder die Nutzung hat sich verändert oder soll sich ändern. Der Architekt oder Bauherr möchte dazu mit einem fachspezifischen Gegenüber sprechen und eine Vorstellung dazu bekommen was möglich ist: Welche Möglichkeiten gibt es? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Welche Möglichkeiten gibt es in denkmalgeschützten oder historischen Gebäuden? Welche Möglichkeiten sind ohne gravierende Eingriffe in die Elektroinstallation (neue Zuleitungen) im Bestand denkbar? Welcher Zeitrahmen muss für Planung und Umsetzung einkalkuliert werden?
Wir beraten zu Fragen zum Tageslicht.
Diese Beratungsleistungen werden üblicherweise von folgenden Personengruppen beansprucht:
Architekten
Bauherren, Unternehmer, Behörden
Beispiele Fragestellungen:
Bereits im Architektenenwettbewerb wurden Tageslichtöffnungen geplant und ein Konzept zur Tageslichtführung formuliert. Jetzt möchten die Architekten diese Ideen gerne mit einem fachspezifischen Gegenüber reflektieren und optimieren: Funktioniert der gewählte Lösungsansatz zur Tageslichtführung? Worauf ist zu achten? Welche Parameter sollten modifiziert werden und in welcher Art? Wie lassen sich die Planungsziele kontrollieren oder simulieren? Ist die Tageslichtmenge ausreichend? Wie wird der Raum wirken?
Das Gebäude / die Räume, für die eine Lichtplanung erstellt werden soll, haben eine besondere Tageslichtführung in der Art, dass Kunstlicht und Tageslicht nicht voneinander getrennt betrachtet werden können / sollten. Eine projektspezifisch überzeugende Lösung für die künstliche Beleuchtung kann zum Beispiel dazu führen, dass die Tageslichtführung modifiziert werden sollte. In diesem Fall beraten wir zu diesen Inhalten des Tageslichtes / der Tageslichtführung: z.B. Änderung des Öffnungsquerschnittes der Oberlichter? Farbgebung und Materialart der angrenzenden Bauteile? Verdunkelung / Diffusor ? Tageslichtabhängige Steuerung?
Die Aufgabenstellung umfasst die Sanierung von kombinierten Kunstlicht-Tageslicht-Installationen, z.B. klassische Oberlichtsäle in einem Museum. Im Zuge der Sanierung erfolgt eine Überprüfung der Bestandssituation: Inwieweit ist das Tageslicht zu reduzieren und / oder zu modifizieren? Welche Möglichkeiten gibt es hierzu? Welche Alternativen der Tageslichtführung sind denkbar und haben hinsichtlich der Lichtmenge / Lichtqualität welche Vor- und Nachteile? Welche Parameter sind zu beachten? Es sind Lichtberechnungen und Nachweise gefordert.
Inwieweit ist eine Tageslichtautonomie gewährleistet? Welche Werte werden unter Berücksichtigung des aktuellen Planstand erreicht? Welche Inhalte der Planung können diesbezüglich optimiert werden? Welche Veränderung in der Planung bringt welches Ergebnis? Welche Empfehlungen zu Reflexionsgraden und Farbigkeit der Raummaterialien gibt es?
Wir erstellen für Sie
Nachweise zu den Tageslichtverhältnissen auf der Grundlage der DIN 17037
, wie sie heute oftmals von Bauämtern schon in der Bauantragsphase gewünscht werden.
In den meisten Fällen werden Lichtberechnungen dazu verwendet, um standardisiert horizontale und / oder vertikale Beleuchtungsstärken zu ermitteln und / oder zu überprüfen. Diese Berechnungsergebnisse sollen dokumentieren, dass die spezifischen Empfehlungen aus den DIN-Normen eingehalten werden.
In unserem Planungsalltag werden Lichtberechnungen darüber hinaus für viele andere Aufgabenstellungen verwendet. Diese Aufgabenstellungen resultieren zum Beispiel aus folgenden Fragestellungen:
zum Beispiel:
Wie viel und welche Art von Licht ist für das spezielle Projekt erforderlich?
Wie wirkt ein Raum unter Verwendung unterschiedlicher Lichtarten?
Wird der Raum im Verständnis einer Tageslichtautonomie ausreichend mit Tageslicht versorgt? Wie können die ermittelten Werte optimiert werden?
Wie verteilt sich das Tageslicht im Raum? Wie ändert sich die Verteilung des Tageslichtes im Raum, wenn die Tageslichtöffnungen anders dimensioniert oder angeordnet werden?
Welches Leuchtenprodukt erzielt welche Werte bei gleicher Aufgabenstellung?